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Gegenstand der Teilnahmebedingungen 

Im Rahmen des Stipendienwettbewerbs "Treffpunkt Straße" vergibt die SRH Hochschule der populären Künste zwei 50%-Stipendien für den Master-Studiengang Erlebniskommunikation an der hdpk am Standort Berlin für das Wintersemester 2016/17. Die hdpk übernimmt für die Stipendiaten die Studiengebühren des 4- semestrigen Studiums. Im Einzelnen handelt es sich um zwei Teilstipendien im Wert je von 8.040 €. Die Vergabe der Stipendien erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt unter allen Einreichungen eines Kreativbeitrages bis zum 12. August 2016. Die Anforderungen an den Kreativbeitrag werden unter www.hdpk.de/charity beschrieben. Diese Teilnahmebedingungen regeln den Ablauf und die Voraussetzungen für eine Teilnahme an dem Kreativwettbewerb sowie erforderliche Rechteübertragungen. 

Veranstalter 

Veranstalter des Kreativwettbewerbs ist die SRH Hochschule der populären Künste (hdpk) in Berlin. 

Teilnahmeberechtigung und Zulassungsvoraussetzungen 

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen ab 18 Jahren, die zum Zeitpunkt der Preisvergabe die Zulassungsvoraussetzungen der hdpk erfüllen. Nicht-studentische Angehörige der hdpk (Dozierende, Mitarbeiter etc.) sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

Der Erhalt des Stipendiums steht unter dem Vorbehalt einer positiven Zugangsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen können auf der Website der hdpk unter www.hdpk.de/de/studium/master/erlebniskommunikation/ eingesehen werden. 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Gültigkeit des Stipendiums

Das Stipendium wird nur dann ausgegeben, wenn eine entsprechende Studienkohorte in zum Wintersemester 2016/17 wie geplant startet. Im Falle eines Nicht-Starts zum Wintersemester 2016/17 kann das Stipendium mit der ersten nachfolgenden Studienkohorte begonnen werden.

Verwendung personenbezogener Daten

Die bei der Teilnahmeanmeldung angegebenen Daten werden ausschließlich dafür erhoben und verwendet, um die berechtigten Finalisten/-innen des Stipendiumwettbewerbs für den M.A. Erlebniskommunikation zu benachrichtigen. Diese Daten werden nach Abschluss des Kreativwettbewerbes gelöscht, sofern die Teilnehmenden kein Stipendium erhalten oder sonst in die Verwendung ihrer Daten eingewilligt haben.

Sofern die Teilnehmer/-innen ausdrücklich eingewilligt haben, verwendet die hdpk deren E-Mail-Adressen, um diese regelmäßig einen Newsletter zu übersenden. Jeder Newsletter enthält einen Link, über den der Newsletter jederzeit abbestellt werden kann. Der Newsletter kann jederzeit auch per E-Mail an info@hdpk.de abbestellt werden.

Mit der Bestätigung der Finalteilnahme willigen die Finalisten/-innen ein, dass ihr oder sein Name von der hdpk auf deren Facebookseite und auf deren Homepage www.hdpk.de veröffentlicht werden darf.

Die Finalisten/-innen können der Verwendung ihrer Daten jederzeit per E-Mail an info@hdpk.de widersprechen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.

Haftung und Freistellung

Die Teilnehmer/-innen garantieren, dass sie keine Inhalte übersenden werden, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

Die Teilnehmer/-innen verpflichten sich, die hdpk von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Kreativbeiträgen resultieren, die sie übersendet haben. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die hdpk von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

Abschluss

Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die hdpk, die jeweilige Teilnehmerin oder den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn sie oder er falsche Angaben macht, nicht teilnahmeberechtigt ist oder eingereichte Kreativbeiträge geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzt.

Handelt es sich bei der ausgeschlossenen Teilnehmerin oder dem ausgeschlossenen Teilnehmer um die Gewinnerin oder den Gewinner kann das Stipendium nachträglich aberkannt werden. In einem solchen Fall wird das Stipendium nicht vergeben. Eine Ersatzvergabe findet nicht statt. Das Gleiche gilt, wenn die Gewinnerin oder der Gewinner die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt.

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